Betreuung und Begleitung dementiell veränderter Menschen

Demenz ist ein unheilbarer, schleichender Verfall, der den Menschen in seiner ganzen Persönlichkeit betrifft. Menschen mit diesem Krankheitsbild benötigen eine besondere Art der Betreuung und der Förderung. Die pflegenden Angehörigen wiederum benötigen Hilfe und Unterstützung, denn die allzu große Nähe, die ständige Sorge um den Patienten und auch die Tatsache, dass der ganz normale Alltag weiterhin bewältigt werden muss, fern von den Schwierigkeiten eines an Demenz erkrankten Familienmitglieds, können den pflegenden Angehörigen überfordern

Ich biete Ihnen professionelle, individuelle und liebevolle Einzelbetreuung für Ihren erkrankten Angehörigen

Ziel meiner Arbeit ist die Aktivierung und Förderung der noch vorhandenen physischen, kognitiven und emotionalen Fähigkeiten des Demenzkranken, um diese so lange wie möglich zu erhalten. Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, Biographiearbeit und – da wo es passt – auch künstlerische Übungen, können dazu beitragen. Spaziergänge, Gespräche, vielleicht ein Museumsbesuch, Vorlesen und jegliche Hilfe bei der Bewältigung des Alltags gehören ebenfalls zu meiner Arbeit und helfen, dass, inmitten der voranschreitenden Defizite, Verunsicherungen und Ängsten die Würde des Menschen bewahrt bleibt. Sie können helfen, in der Krankheit nicht unterzugehen, sondern stille Plätze und Orte zu finden, an denen sich –wenn auch nur kurze Zeit – unbeschwert leben lässt. Die Art meiner Aktivitäten mit dem erkrankten Angehörigen hängt stark vom Grad der dementen Beeinträchtigung ab. Für diese oft sehr unterschiedlichen Bedürfnisse verfüge ich über ein vielfältiges Angebot an Übungen, Büchern, Bildern, künstlerischen Medien und Aktivitäten. Manchmal sind auch nur eine helfende Hand und ein lauschendes Ohr wichtig. Für die Angehörigen ist diese freie Zeit wichtig, um wieder Kraft zu tanken, um endlich einmal wieder Zeit für sich selbst zu haben oder, um beruhigt ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Ich bin ausgebildete Demenzbetreuerin, und habe in dieser Funktion drei Jahre bei der Diakonie in Bonn- Beuel gearbeitet. Meine Betreuungsleistungen können nach § 45 b Abs. 1 SGB XI bei eingeschränkter Alltagskompetenz sowohl zusätzlich zu den pflegestufenabhängigen Leistungen, als auch ohne Pflegestufe bis zu einem von der Pflegekasse festzusetzenden Betrag mit dieser abgerechnet werden. Außerdem kann die Abrechnung im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Betreuungskosten für Angehörige anteilig direkt von der Steuer absetzbar.

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